A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
kraftfahrzeug
Kraftfahrzeug

Über 4.000.000 Verkehrsunfälle ereignen sich jährlich in der Bundesrepublik Deutschland - zum Glück meist glimpflich.

Aber bei etwa jedem zehnten Unfall werden Personen verletzt. Mehr als 11.000 Verkehrstote und etwa 500.000 Verletzte pro Jahr sind die erschreckende Folge des Geschehens auf deutschen Straßen. Wenn man der Statistik glauben soll, so meldet jeder Autofahrer etwa alle 10 Jahre einen Schaden.

Dabei stellt sich meist heraus, dass nur die wenigsten über ihre Rechte und Pflichten gegenüber der Autohaftpflichtversicherung so gut Bescheid wissen, dass sie ihre Ansprüche lückenlos geltend machen können - sei es gegenüber dem Unfallgegner oder auch gegenüber dem eigenen Fahrzeugversicherer.

Kraftfahrt-Haftpflicht

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Das Gesetz schreibt vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss. Diese Regelung dient der Entschädigung berechtigter Forderungen von Unfallgeschädigten, aber auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Bei der Zulassung des Kraftfahrzeugs muss der Versicherungsnachweis erbracht werden.

Papiere für die Zulassung von Kraftfahrzeugen:

  • eVB - elektronische Versicherungsbestätigung (seit 01.03.2008)
  • Fahrzeug-Brief
  • Fahrzeug-Schein
  • Unterlagen zur Abgasuntersuchung (seit Januar 2010 ist diese Prüfung Bestandteil der Hauptuntersuchung)
  • ggf. TÜV-Bescheinigung
  • Personalausweis
  • Wenn jemand vom Halter beauftragt wird, das KFZ zur Zulassung anzumelden, ist eine auf seinen Namen lautende Vollmacht erforderlich.

Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme:

2,5 Mio. €; für Personenschäden,
7,5 Mio. €; bei Tötung oder Verletzung von drei oder mehr Personen,
0,5 Mio. €; für Sachschäden sowie
50.000 €; für sonstige Vermögensschäden.

Mietwagen im Ausland

Vorsicht Risiko: Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sind in südeuropäischen Ländern gering. In Spanien stehen beispielsweise pro Verletztem lediglich 330.000,- € zur Verfügung - eine bei einem schweren Unfall völlig ungenügende Summe. Dies gilt besonders dann, wenn aufwendige Rehabilitationsmaßnahmen nötig werden. Hat der Mietwagenfahrer den Unfall verursacht, kann das seine Existenz in Frage stellen: Bei unzureichender Mindestdeckungssumme haftet der Unfallverursacher für die Begleichung des Schadens mit seinem Privatvermögen - im Extremfall bis hin zum Existenzminimum.

Wer vorbeugen will, sollte höhere Deckungssummen vereinbaren. Schutz bietet auch die sogenannte "Mallorca-Police", die bei manchen Versicherern sogar in der Police enthalten ist. Sie gilt außerhalb deutscher Grenzen in ganz Europa und bietet Versicherungsschutz in Höhe der deutschen Mindestdeckung. Versicherungsschutz besteht jeweils ab der Anmietung für maximal einen Mona

Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkasko)

Warum Vollkasko-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Fahrzeug. Außerdem kann es passieren, dass Kraftfahrzeuge am Straßenrand oder auf dem Parkplatz "Opfer" von Sachbeschädigung werden. Um hier vorzubeugen, empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung.

Fahrzeug-Teilversicherung (Teilkasko)

Was ist versichert?

Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar

  • durch Brand oder Explosion;
  • durch Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub oder Unterschlagung;
  • durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung (Elementargefahren);
  • durch Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild;
  • gegen Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.
Kfz-Haftpflicht
kfz haftpflicht

Einführung

Im Gegensatz zur freiwilligen Fahrzeug-(Kasko-) Versicherung schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung zwingend vor. Sie soll den Unfallopfern...

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Vollkaskoversicherung
vollkasko

Warum Vollkasko-Versicherung?

Die Kfz-Haftpflicht kommt für den Schaden des Unfallgegners auf, aber nicht für den am eigenen Fahrzeug...

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Teilkasko
teilkasko

Was ist versichert?

Die Beschädigung, die Zerstörung und der Verlust des Fahrzeuges und seiner unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile, und zwar...

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Motorrad
motorrad

Motorrad-Versicherungen müssen sein. Aber teuer?? NEIN!

Wir wollen hier nicht Goethe oder Schiller Konkurrenz machen. Aber eines steht fest: Es gibt erhebliche Unterschiede in den Tarifen...

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