A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
startbild
Glasbruchversicherung

Die logische Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung

Versichert werden alle zur Wohnung gehörenden Scheiben - auch aus Kunststoff - von

  • Fenstern
  • Türen
  • Balkonen
  • Terrassen
  • Wänden
  • Wintergärten
  • Veranden
  • Loggien
  • Wetterschutzvorbauten
  • Dächern
  • Brüstungen
  • Duschkabinen

Außerdem die Scheiben von

  • Bildern
  • Schränken
  • Vitrinen
  • Stand-, Wand- und Schrankspiegeln
  • Glasplatten und Glasscheiben (bzw. Sichtfenster) von
    • Öfen
    • Elektro- und Gasgeräten sowie
    • die Glaskeramik-Kochfläche des Elektroherds
      oder der Elektrokochmulde (gegen Mehrbeitrag oder im Tarif enthalten)

Für die Versicherung ist das Ausmessen und Auflisten der einzelnen Scheiben nicht erforderlich, weil die Glasversicherung meist in pauschaler Form angeboten wird.

Allerdings ist darauf zu achten, dass bestimmte Größen nicht überschritten werden. So gibt es Versicherer, die alle Scheiben bis 6 qm versichern, während andere Versicherer sogar bis 8 qm in den Versicherungsschutz einschließen. Darüber hinausgehende Scheibengrößen müssen dann insgesamt separat versichert werden.

nach obensprung nach oben