A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
kassenwechsel
Sonderthema Kassenwechsel

Tipps zum Versicherungswechsel
Was ist beim Wechsel der Krankenversicherung zu beachten?

Ob Sie innerhalb der gesetzlichen Kassen wechseln wollen oder von der gesetzlichen Kasse in die Private Krankenversicherung: Es gibt eine Menge zu beachten.

Gut beraten ist, wer dabei keine Fehler macht.

Seit dem 1. Januar 1996 können Sie Ihre Krankenkasse frei wählen. Beim Wechsel müssen Sie folgende Bedingungen beachten:

  • Sie können die Kasse grundsätzlich jederzeit wechseln. Dazu ist bei der alten Kasse die Kündigung mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende schriftlich auszusprechen. An diese Wahl sind Sie dann mindestens 18 Monate gebunden. Falls Sie in keine neue Kasse aufgenommen wurden, bleiben Sie automatisch bei Ihrer alten Krankenkasse versichert.

  • Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihre derzeitige Krankenkasse die Beiträge erhöhen oder Leistungen kürzen will. Falls Sie wechseln wollen, müssen Sie dieses Sonderkündigungsrecht binnen 4 Wochen ab Inkrafttreten der Beitragserhöhung wahrnehmen. Sie können dann die Kasse mit einer Frist von 2 Monaten wechseln.

  • Sie haben ein Wahlrecht für alle Gesetzlichen Krankenkassen, die sich der Allgemeinheit in Ihrem Wohnortbundesland geöffnet haben. Alternativ gilt auch das Bundesland Ihres Arbeitsplatzes. Das sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Ersatzkassen und die geöffneten Betriebskrankenkassen.

  • Wechsel von der Gesetzlichen in die Private: Angestellte Arbeitnehmer müssen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Sie liegt 2010 bundeseinheitlich bei 4.163 € im Monat bzw. 49.950 € im Jahr. Wenn Sie wechseln möchten, dann haben Sie Kündigungsfristen einzuhalten. Alle freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung haben eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum nächsten Monatsersten.
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