A. Feßler Finanzberatung - Finanz- und Versicherungsmakler
pflegeversicherung
Pflegeversicherung

Vorteile der privaten Pflegeversicherung

Es gibt viele Gründe, warum ein Mensch plötzlich zu einem Pflegefall werden kann:

  • Krankheit
  • Unfall
  • Leistungsverfall im Alter
  • Demenzerkrankungen

Gestern noch ging man spazieren und machte Pläne für die Zukunft. Am nächsten Tag schon kann sich das Leben durch einen Herzinfarkt mit anschließendem Atemstillstand oder durch einen Unfall völlig verändern. Davor können wir uns nicht schützen, denn ob Krankheit oder Unfall - jeden kann es jederzeit treffen und das Unglück kündigt sich nicht immer an.

Zudem nehmen die altersbedingten Pflegefälle trotz medizinischen Fortschritts seit einigen Jahren immer mehr zu und werden sich in den nächsten Jahren verdoppeln. Menschen in Deutschland leben immer länger und damit erhöht sich sogar das Risiko, irgendwann zu einem Pflegefall zu werden. Wer dann nicht vorgesorgt hat, bürdet seiner Familie ein erhebliches Risiko auf, denn die Kinder haften mit ihrem eigenen Vermögen, wenn das Vermögen der Eltern aufgezehrt ist.

Damit die Familie nicht auch noch ins finanzielle Unglück gestürzt wird, sollten Sie Vorsorge durch eine Pflegeversicherung treffen. Sie zahlt entsprechend dem vereinbarten Vertrag entweder ein Pflegetagegeld, eine Pflegekostenerstattung oder eine Pflegerente.

Die gesetzliche Versorgung

Verlassen Sie sich nicht auf die staatliche Pflegeversicherung, denn diese bietet nicht mehr als eine Grundabsicherung.

Und somit ist Pflegebedürftigkeit eine finanzielle Bedrohung für Sie, Ihre Kinder und sogar die Enkelkinder! Je höher der Grad der Pflegebedürftigkeit, um so erheblicher sind die finanziellen Belastungen für den Betroffenen und seine Angehörigen.

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Kosten, die entweder durch Sach- oder durch Geldleistungen erbracht werden und je nach Pflegestufe unterschiedlich hoch sind. Ist die betroffene Person in stationärer Pflege, wird nur eine Sachleistung erbracht. Nur in der häuslichen Pflege wird zwischen Geld- und Sachleistungen unterschieden. Hier hat die pflegebedürftige Person ein Entscheidungsrecht, wie und durch wen sie gepflegt werden möchte.

  • Geldleistung (Pflegegeld) erhält, wenn Angehörige oder ehrenamtlich tätige Personen die Pflege erbringen. Die Auszahlung erfolg an den Pflegebedürftigen, der darüber frei verfügen kann.
  • Sachleistungen werden werden von professionellen, also caritativen oder privatwirtschaftlichen , Einrichtungen erbracht. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Reichen die Leistungen der Pflegekasse zur Deckung der Kosten nicht aus, was meist der Fall ist, muss der Pflegebedürftige die Restkosten selbst zahlen. Dazu bekommt er eine Rechnung vom Pflegedienst und begleicht sie selbst.

Es macht dann auch keinen Unterschied, ob Kosten für ein Pflegeheim entstehen oder die Betreuung rund um die Uhr zu Hause stattfindet. Jeder Sechste wird im Laufe seines Lebens wegen Pflegebedürftigkeit professionelle Hilfe in Anspruch nehmen müssen.

Zur Zeit sind in Deutschland rund 2,3 Millionen Menschen ständig auf Pflege angewiesen. Und die Zahl steigt rasant. Experten rechnen für das Jahr 2030 mit 3,4 - 3,6 Millionen Pflegebedürftigen - weit über als 50 % mehr als heute.

Reichen die gesetzlichen Leistungen aus?

Vollstationäre Pflege Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III
Unterkunft/Verpflegung ca. 600 € 600 € 600 €
Pflegekosten ca. 1.250 € 1.700 € 2.100 €
Investitionskosten ca. 350 € 350 € 350 €
Heimkosten gesamt 2.200 € 2.650 € 3.050 €
Leistungen der gestzlichen Pflegeversicherung 1.023 € 1.279 € 1.470 €
monatliche Versorgungslücke 1.177 € 1.371 € 1.580 €

Wer diese Zahlen liest, kann erahnen, wie groß die finanziellen Probleme sein werden, wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird.

Die monatliche Versorgungslücke muss in jedem Fall erst durch eigene Ersparnisse, dann durch den Verkauf der eigenen Immobilie und am Ende durch engste Familienangehörigen gedeckt werden. Die Nachkommen oder nächsten Verwandten sind nämlich gem § 1601 BGB dazu verpflichtet für die pflegebedürftigen Angehörigen finanziell aufzukommen.

§ 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete

Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

Wenn Leistungen des Sozialamts zur Deckung der Pflegekosten beansprucht werden, führt die Behörde eine Unterhaltsprüfung durch. Dabei werden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers und seiner Familienangehörigen 1. Grades geprüft. Die Prüfung umfasst:

  • die volle Berücksichtigung aller monatlichen Bezüge
  • jedes Vermögen oberhalb etwaiger Freibeträge
  • Schenkungen und deren Rückforderung aus den letzten 10 Jahren

Dieses Verfahren und damit der mögliche finanzielle Ruin kann nur durch den Abschluß einer privaten Pflegeversicherung vermieden werden.

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