
- Gilt der Versicherungsschutz weltweit und ohne Wartezeiten?
- Sind Versicherungs- und Leistungsdauer flexibel gestaltbar?
- Wo liegt das Höchstendalter?
- Ab welcher Berufsunfähigkeit gibt es eine Rente?
- Wird die Dynamisierung der Hauptversicherung im BU-Fall fortgeführt?
- Welcher Art sind etwaige Berufszuschläge?
- Wird an Schüler, Studenten, Azubis oder Hausfrauen auch eine Rente gezahlt?
- Verzichtet der Versicherer ohne Mehrbeitrag unabhängig von Alter und Beruf auf die abstrakte Verweisung auf andere Beschäftigungen?
- Gilt freie Arztwahl?
- Ist der Leistungsanspruch unabhängig von der Befolgung zumutbarer ärztlicher Anordnungen?
- Gilt ein verkürzter Prognosezeitraum (max. 6 Monate)?
- Schadet die unverschuldete verspätete Anspruchsmeldung?
- Gilt die volle BU-Leistung auch bei dem 1. Punkt zur Pflegebedürftigkeit?
- Gilt der "Straftatenausschluss" bei fahrlässigen Verstößen?
- Gilt ein Leistungsausschluss bei Beteiligungen an Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt?
- Gilt das Kriegsrisiko eingeschlossen, sofern keine aktive Teilnahme an kriegerischen Ereignissen erfolgt?
- Gilt ein Leistungsausschluss für Mitglieder von Bundeswehr, Polizei, Bundesgrenzschutz bei Einsätzen mit UNO oder NATO-Mandat?
- Ist das Flugrisiko mitversichert?
- Ist das berufs- und heilungsbedingte Strahlenrisiko ausgeschlossen?
- Bleibt der Versicherungsschutz unverändert, auch wenn später die Aufnahme einer risikoreicheren Tätigkeit erfolgt?
- Wird auf die Beitragsanpassung nach § 172 VVG verzichtet?
- Wird auf die Beitragsanpassung und Kündigung nach § 41 VVG verzichtet?
- Werden die Leistungen auch rückwirkend gezahlt, wenn bei ununterbrochener BU die Dauer von Beginn an nicht erkennbar war?
- Wie lang ist die Rücktrittspflicht bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht?
- Ist auch eine "Erwerbsunfähigkeitsklausel", für Beamte eine "Dienstunfähigkeitsklausel" oder für Piloten eine "Fluguntauglichkeitsklausel" vereinbart?