
Der Staat hilft beim Bausparen kräftig mit
Bausparen wird mit der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützt. Rund 85 Prozent aller Haushalte haben Anspruch auf diese Förderung. Zusammen können Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage im Jahr bis zu 159,36 Euro bei Ledigen und 318,71 Euro bei Verheirateten ergeben.
Wohnungsbauprämie
Sie erhalten pro Jahr 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen bis 512 Euro für Ledige bzw. 1.024 Euro für Verheiratete.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen 25.600 Euro bei Ledigen beziehungsweise 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Darüber hinaus müssen Sie im Jahr mindestens 50 Euro auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt haben.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Auf vermögenswirksame Leistungen, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto einzahlt, erhalten Sie 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Begünstigt sind pro Arbeitnehmer maximal 470 Euro im Jahr.
Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro bei Ledigen beziehungsweise 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt.
Beispiel:
Förderung pro Jahr |
Alleinstehende |
zusammen |
8,8 % Wohnungsbauprämie bis zu: |
45,06 Euro |
90,11 Euro |
9 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame |
42,30 Euro |
84,60 Euro |
18 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf Aktiensparen bis zu: |
72,00 Euro |
144,00 Euro |
mögliche Gesamtprämie: |
159,36 Euro |
318,71 Euro |
Bruttoeinkommen
Arbeitnehmer-Sparzulage
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht übersteigen. Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein.
Anzahl der Kinder |
alleinstehend |
verheiratet |
verheiratet |
keine |
20.836 Euro |
40.788 Euro |
41.708 Euro |
1 |
25.048 Euro |
46.596 Euro |
47.516 Euro |
2 |
27.952 Euro |
52.404 Euro |
53.324 Euro |
3 |
30.856 Euro |
58.212 Euro |
59.132 Euro |
Wohnungsbauprämie
Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) nicht übersteigen. Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein.
Anzahl der Kinder |
alleinstehend |
verheiratet |
verheiratet |
keine |
28.536 Euro |
56.188 Euro |
57.108 Euro |
1 |
32.748 Euro |
61.996 Euro |
62.916 Euro |
2 |
35.652 Euro |
67.804 Euro |
68.724 Euro |
3 |
38.556 Euro |
73.612 Euro |
74.532 Euro |